Einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)
Das Berufskolleg Sozialpädagogik (1 BKSP) ist die Voraussetzung und Grundlage für die sich anschließende Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sowie eine mögliche Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert).
1. Aufnahmevoraussetzung – Mittlerer Bildungsabschluss
- Zeugnis der Mittleren Reife
- Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums
- Zeugnis Fachschulreife
- Abschluss Werkrealschule
2. Aufnahmevoraussetzung – Praktikumsvereinbarung
- Vereinbarung zwischen der Bewerberin/ dem Bewerber und dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
- Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Fachschule
Quereinsteiger*innen
können mit FHR oder AHR bei Nachweis einer Praktikumszeit von mindestens 6 Wochen direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden, sofern Plätze für „Quereinsteiger*innen“ vorhanden sind. Dies gilt auch für anerkannte Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen.
Ausbildungskonzeption
Die schulischen Ausbildungsinhalte zielen auf die zu erwerbenden Handlungskompetenzen, die für die Tätigkeit im erzieherischen Bereich notwendig sind. Neben den bekannten Fächern wir Religion, Deutsch und Englisch werden Handlungsfelder angeboten, die z.B. „Berufliches Handeln fundieren“ oder „Erziehung und Betreuung gestalten“ heißen und wesentliche Inhalte aus dem Sozialpädagogischen Bereich vermitteln.
Im Handlungsfeld „Entwicklung und Bildung fördern“ finden sich u.a. die Lernfelder Spiel, Sprache, Bewegung, Musik und Kunst. Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist ein sehr großes Anliegen, d.h. alles Gelernte soll der Umsetzung in der Praxis dienen.
Abschluss des 1 BKSP
Das Jahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die für eine Versetzung erforderlichen Noten erreicht werden. Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Ausbildungskosten
Ein Schulgeld wird nicht erhoben. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 €.
Für Material- und Verwaltungskosten hat der/die Schüler*in zu einem von der Schule festgesetzten Termin einen festgelegten Betrag pro Schuljahr (aktuell 150 €; 200 € im BP) an die Schule zu entrichten.
Für Material- und Verwaltungskosten hat der/die Schüler*in zu einem von der Schule festgesetzten Termin einen festgelegten Betrag pro Schuljahr (aktuell 150 €; 200 € im BP) an die Schule zu entrichten.






