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Ausbildung

 

Die Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus ist eine staatlich anerkannte, katholische Privatschule in der Trägerschaft der Erzdiözese Freiburg. Sie vermittelt die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher und damit die Befähigung, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen in entsprechenden Einrichtungen der caritativen, kirchlichen, freien oder öffentlichen Träger.

 

Das Bildungskonzept, das den Lehrangeboten der Schule zugrunde liegt, gründet auf der christlichen Weltanschauung und im Besonderen auf der Achtung vor der Würde des Menschen.

 

Es ist geprägt von dem Ziel, Erzieherpersönlichkeiten heranzubilden, die ihren Erziehungsauftrag auf dem Fundament des christlichen Glaubens verstehen und ausüben. Das Ausbildungsangebot ergeht an junge Menschen, welche diese Zielsetzung anerkennen und mit verwirklichen wollen, in einem Ausbildungsgang, in dem Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit und soziales Engagement verlangt und gefördert werden.

 

 

Voraussetzungen der Ausbildung

1)   Das Abschlusszeugnis einer Realschule oder das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums,das Zeugnis der Fachschulreife oder ein anderes gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

 

2)   Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs (1BKSP) hier an der Schule oder an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg.

Voraussetzung für die Ausbildung 3BKSPIT (FSP praxisorientiert)

Anfrage bei der Schule


Ausbildungsweg

Die Ausbildung dauert mit dem Berufskolleg und dem Berufspraktikum insgesamt 4 Jahre.


Das einjährige Berufskolleg (1BKSP) umfasst folgende Handlungsfelder (Fächer):

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Sozialpädagogisches Handeln (in unserem BKSP in zwei Blöcken von insgesamt 12 Wochen)

 

2) Wahlpflichtbereich:

-        Sozialpädagogische Übungen

Die zweijährige Ausbildung (2BKSP) in der Fachschule für Sozialpädagogik beinhaltet folgende Handlungsfelder (Fächer):

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“

-        Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“

-        Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern
 

2)   Wahlpflichtbereich:

1. Schuljahr:

Pädagogische Arbeitsfelder:

-        Heimerziehung

-        Arbeit im Jugendhaus

-        Horterziehung

-        Sonderpädagogische Arbeitsfelder

2. Schuljahr:

 

-        Medienpädagogik

-        Kulturpädagogik

-        u.a.

 

3)   Wahlbereich:

-        Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)

 

 

Das vierte Ausbildungsjahr wird als einjähriges Berufspraktikum abgeleistet. Das mit einem Prüfungskolloquium abschließt.

 

Nach Bestehen des Berufspraktikums erhalten die Teilnehmer das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieherin / Erzieher“.


Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeldfreiheit. Für Versicherungen, Verwaltungs- und Prüfungsaufwand einschließlich Werkmaterial etc. wird im 1BKSP und im ersten und zweiten Ausbildungsjahr (2BKSP) ein Betrag von je 150,- € erhoben. Die Anmeldegebühr (bei Zusage eines Ausbildungsplatzes) beträgt 50,- €*. Im Anerkennungsjahr wird ein Unkostenbeitrag von 200,- €* erhoben. Für Unterkunft und Verpflegung bei den Fortbildungstreffen sind etwa 150,- € aufzuwenden.

 

*Änderungen vorbehalten.


Die praxisintegrierte Ausbildung


Die dreijährige Ausbildung findet im Wechsel einer bezahlten Praxisstelle und der Fachschule für Sozialpädagogik statt.
Sie beinhaltet folgende Handlungsfelder (Fächer)

 

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“

-        Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“

-        Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern (Praxisstelle über drei Jahre)
 

2)   Wahlpflichtbereich:

-        Sozialpädagogische Übungen

-        Sozialpädagogische Arbeitsfelder

-        Abenteuer- und Erlebnispädagogik